25. April 2024
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Lockerungen Coronakrise Bayern: Alle Läden dürfen öffnen – ebenso Museen und Tierparks

Die Bayerische Staatsregierung hat den Fahrplan den Lockerungen der Beschränkungen wegen der Coronakrise vorgestellt. Die Ausgangsbeschränkungen wurden am 6. Mai aufgehoben, Kontaktbeschränkungen gelten weiter. Der Schulbetrieb nimmt Schritt für Schritt wieder Fahrt auf. Zuerst starten am 11. Mai die Vorabschlussklassen und die 4. Klassen Grundschule. Ab diesem Zeitpunkt dürfen auch alle Geschäfte und Einkaufszentren sowie Tierparks und Museen öffnen. Kontaktfreier Einzelsport ist ebenfalls wieder möglich. 

Ministerpräsident Markus Söder zum Fahrplan der Lockerungen zur Coronakrise in Bayern
Ministerpräsident Markus Söder zum Fahrplan der Lockerungen während der Coronakrise in Bayern – Pressekonferenz nach Ministerratssitzung am 5. Mai 2020

Die Bayerische Staatsregierung hat am 5. Mai 2020 die nächsten Schritte der Maßnahmen zur Lockerung der Beschränkungen wegen der Coronakrise bekannt gegeben. In den kommenden Wochen würden Erleichterungen eingeleitet, um Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken, so Ministerpräsident Markus Söder.  Oberstes Ziel bleibe aber der Schutz der Gesundheit und die Stabilität des Gesundheitssystems in Bayern. Rückfälle in höhere Ansteckungsraten oder in eine zweite Welle der Infektion müssten dabei unbedingt vermieden werden, so der Ministerpräsident.

„Das weitere Handlungskonzept sieht aufeinander, abgestimmte Schritte vor. Der Erfolg bestehender Maßnahmen bestimmt dabei das Tempo der weiteren Schritte. Ein übereiltes Vorgehen lehnt die Staatsregierung ab. Erleichterungen und Schutz gehören zusammen.“, so Söder.  Und weiter: „Je erfreulicher sich das Infektionsgeschehen entwickelt und je geringer sich die Gefährdung in einzelnen Lebensbereichen darstellt, desto eher kommen Erleichterungen in Betracht. Sollte sich jedoch das Infektionsgeschehen schlechter entwickeln, müssen die einschränkenden Maßnahmen länger bestehen bleiben.“

Hier die wichtigsten Änderungen im Detail:

Ausgangsbeschränkung

Am Dienstag, 6. Mai 2020, werden die Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Die bestehende Kontaktbeschränkung und das Distanzgebot gelten fort. Jeder ist demnach angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Meter einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten.
Es ist künftig erlaubt, neben einer weiteren Person auch die engere Familie, das heißt neben Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch Verwandte in gerader Linie und Geschwister zu treffen oder zu besuchen.

Ab dem 6. Mai können auch wieder Spielplätze (ohne Bolzplätze) geöffnet werden.

Unterricht an Schulen

Die Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes soll weiterhin an erster Stelle stehen. Solidität geht weiter vor Schnelligkeit, ist das Ziel der Staatsregierung. Für Lehrer, die einer Risikogruppe angehören, besteht daher im Zeitraum bis Pfingsten keine Präsenzpflicht. Betroffene Schüler können statt des Präsenzunterrichtes bis Pfingsten weiter zu Hause lernen.

Das Abstandsgebot könne in den Klassenräumen am besten durch geteilte Lerngruppen umgesetzt werden, meint der Ministerrat. Dazu wirein gestaffelter Unterrichtsbetrieb im wöchentlichen Wechsel der Gruppen (das heißt im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht und Unterricht zuhause) angestrebt. Auch wenn dieses Jahr kein normales Schuljahr mehr sein wird, wird daher an den Pfingstferien von 2. bis 12. Juni 2020 und Sommerferien ab 27. Juli 2020 festgehalten.

Für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts werden folgende Zeitpunkte angestrebt:
Ab 11. Mai 2020 soll der Unterricht für die „Vorabschlussklassen“ der weiterführenden Schulen (Gymnasium: 11. Klasse / Realschule: 9. Klasse / Mittelschule 8. Klasse) sowie für die 4. Klasse Grundschule beginnen.
Ab dem 18. Mai 2020 soll der Präsenzunterricht beginnen für
▪ Grundschule: 1. Klasse;
▪ Mittelschule: 5. Klasse;
▪ Realschule: 5. und 6. Klasse;
▪ Gymnasium: 5. und 6. Klasse;
Nach den Pfingstferien ist Ziel die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für alle weiteren Jahrgangsstufen im wöchentlichen Wechsel zwischen Schulunterricht und Lernen zuhause.

Kindertagesbetreuung

Bei der Kinderbetreuung sollen geschlossene, kleine Gruppen gebildet werden.  Nur so sei es möglich, Infektionswege nachzuverfolgen und gegebenfalls durch Quarantänemaßnahmen unterbrochen werden.

In einem ersten Schritt können folgende Ausweitungen in Richtung eines erweiterten Notbetriebes erfolgen:
· Öffnung der Tagespflege: In der Tagespflege werden maximal 5 fremde Kinder gleichzeitig betreut.  Die Großtagespflege bleibt vorerst geschlossen.
· Öffnung von Waldkindergärten
· Betreuung von Kindern mit besonderem erzieherischem Bedarf (§ 27 SGB VIII) und Kindern mit Förderbedarfen.
· Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung
· Betreuung von Hortkindern der 4. Klasse
· Betreuung von Kindern studierender Alleinerziehender.

Außerdem sollte privat organisierte, nachbarschaftliche oder familiäre, wechselseitige Kinderbetreuung in festen Kleingruppen ermöglicht werden. In einem weiteren Schritt könnte mit der Aufnahme der Vorschulkinder eine Ausweitung in Richtung eines eingeschränkten Regelbetriebes erfolgen. Zwischen den einzelnen Schritten sollten zunächst mindestens zwei Wochen liegen.

Lockerung Besuchsverbot in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

Mit Wirkung ab dem 9. Mai 2020 wird das bestehende Besuchsverbot in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen, Intensivpflege-WGs, Altenheimen und Seniorenresidenzen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gelockert. Voraussetzung ist die strikte Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen. Möglich ist dann der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes mit fester Besuchszeit, der Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter und der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Besucher und besuchte Person. Die Einrichtungen haben Schutz- und Hygienekonzepte (insbesondere hinsichtlich Vorkehrungen zu kontrolliertem Zugang, Besuchszonen und Besucherräume) vorzulegen. Für Personal und Bewohnern beziehungsweise Patienten sind regelmäßige Testungen sicherzustellen.

Handels- und Dienstleistungsbetriebe

Ab dem 11. Mai 2020 ist die Öffnung aller Handels- und Dienstleistungsbetriebe (Groß- und Einzelhandel mit Kundenverkehr) unter Auflagen (zum Beispiel Maskenpflicht) erlaubt. Die bislang geltende Beschränkung auf eine Verkaufsfläche von 800 qm wird aufgehoben.
Der Betreiber hat sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Kunden eingehalten werden kann und die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist als ein Kunde je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. Der Betreiber hat ein Schutz,- Hygiene und Parkplatzkonzept auszuarbeiten. Auch Einkaufszentren und Wochenmärkte können unter Beachtung besonderer Auflagen wieder öffnen. Ministerpräsident Söder hat außerdem auf der Pressekonferenz ergänzt, dass auch Nagelstudios wieder öffnen dürfen.

Gastronomie, Hotellerie, Tourismus

Beschlossen wurde auch eine schrittweise Öffnung der Gastronomie, Hotellerie und des Tourismus. Dabei sollen strenge Auflagen gelten, die insbesondere die
· Einschränkung von Öffnungszeiten,
· Ausarbeitung von Hygiene-Konzepten durch die Betriebe,
· Begrenzung von Gästezahlen,
· Sicherstellung von Abstand (Einlass/Ausgang separat, Reservierungspflicht)
umfassen.

Die Gastronomie darf schrittweise ab 18. Mai 2020 geöffnet werden. Zunächst im Außenbereich (zum Beispiel Biergärten), allerdings nur bis 20 Uhr und mit Abstandsregeln.

Speisegaststätten im Innenbereich dürfen ab 25. Mai 2020 bis 22 Uhr öffnen. Dabei wird die Gästezahl begrenzt und darf nur jeder zweite Tisch belegt werden. Die Betreiber müssen ein Hygienekonzept vorlegen. Es wird Maskenpflicht für das Personal in Küche und Service geben. Die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes gilt auch für Gäste beim Betreten des Lokals bis zu ihrem Platz sowie auf dem Weg zu und in der Toilette.

Das Pfingstwochenende am 30. Mai 2020 ist der Zeitpunkt für eine Öffnung von Hotels (inkl. Ferienwohnungen und Camping) und weiterer Angebote im Tourismus, zum Beispiel Schlösser, Seenschifffahrt und Freizeitparks.

Für die Öffnung von Hotels gelten strenge Auflagen, die insbesondere umfassen
· keine Öffnung von Angeboten mit gemeinschaftlicher Nutzung innerhalb von Hotels, insbesondere Wellness und Schwimmbad.
· Verpflichtendes Hygieneschutzkonzept wie in der Gastronomie,
· Verpflegung nur mit Abstand und begrenztem Einlass.

Sport

Kontaktfreier Individualsport mit Abstand (zum Beispiel Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Reiten, auch in der Halle, oder Flugsport) wird ab 11. Mai 2020 wieder zugelassen. Das Innenministerium wird in Zusammenarbeit mit den Sportfachverbänden und in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium ein Konzept für weitere Lockerungen im Sport erarbeiten.

Ministerpräsident Söder sagte auf der Pressekonferenz am Dienstag, dass Fitnessstudios und Freibäder noch in den Juni hinein geschlossen bleiben.

Tierparks und Museen, Fahrschulen und Musikschulen

Ab 11. Mai 2020 dürfen folgende Einrichtungen öffnen:

  • Tierparks und botanische Gärten mit Auflagen (Einlass, 20 qm-Regel, Abstand, nur Außenanlagen, keine Gastronomie, kein Streichelzoo)
  • Bibliotheken, Museen, Galerien, Ausstellungen und Gedenkstätten mit Auflagen (20 qm-Regel, Abstand, kein Gastronomiebetrieb)
  • Fahrschulen mit Auflagen (Theorie: Abstand, Praxis: Mund-Nasen-Schutz)
  • Musikschulen mit Auflagen (Einzelunterricht, auch zu Hause, Abstand).

 

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