29. März 2024
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Skype-Nacktaufnahmen: Mann aus Bad Aibling erpresst

Der sorglose Umgang mit Unbekannten in sozialen Netzwerken wie Skype  kann böse Folgen haben. Zuletzt wurde ein 24-jähriger Mann im Raum Bad Aibling in Oberbayern Opfer dieser Erpressungsmasche.

Skype
Skype Screenshot

Nach dem Kennenlernen wurden via Skype sexuelle Handlungen ausgetauscht. Anschließend wurde unter Forderung einer hohen Geldsumme gedroht, einen Videomitschnitt im Internet zu veröffentlichen. „Zwar ist das Vorgehen bereits öffentlich bekannt, so finden sich jedoch immer wieder Opfer einer besonders heimtückischen Erpressermasche. Das hinterhältige Spiel mit Gefühlen der gutgläubigen Opfer einerseits und der offene Umgang mit personenbezogenen Daten andererseits können einen hohen Preis haben.“, so ein Polizeisprecher vom Polizeipräsidium Oberbayern-Süd.

Demnach werden auf sozialen Plattformen wie Facebook werden oftmals Männer nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und deren Vertrauen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen gewonnen. Anschließend wird der Austausch von Nacktfotos oder Videos angeregt. In einigen Fällen werden sogar über Online Dienste für Videotelefonie, wie etwa Skype, Konferenzen mit dem Austausch sexueller Handlungen abgehalten. Anschließend kommt es zur Erpressung: Unter Drohung der Veröffentlichung des Materials im Internet werden Geldsummen zwischen Hunderten aber zum Teil auch mehreren Tausend Euro gefordert.

Alleine im Bereich der Kriminalpolizei Traunstein wurden 2015 rund neun Fälle zur Anzeige gebracht, aktuell im Landkreis Rosenheim drei Fälle. Die Dunkelziffer dürfte nach Einschätzung der Kripo jedoch weit höher liegen. Aus Scham oder der Furcht vor Konsequenzen im persönlichen Umfeld wird oftmals Stillschweigen gewahrt. Sollte man selbst Opfer einer derartigen Erpressung werden, sollte umgehend die nächste Polizeidienststelle informiert werden. Neben der Sicherung des Beweismaterials, wie etwa dem Chatverlauf oder Bildschirmabzügen sollte auf jeden Fall der Kontakt zum Täter abgebrochen werden. Derartig gelagerte Fälle werden anschließend von den zuständigen Arbeitsbereichen Cybercrime der ansässigen Kriminalpolizei übernommen.

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