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München: Tanzverbot an Karfreitag beschäftigt Gericht
Rechtzeitig vor dem Karfreitag 2008 hat das Verwaltungsgericht München festgestellt, dass Tanzen an diesem gesetzlich geschützten "stillen Tag" nicht erlaubt ist. Der Bund für Geistesfreiheit (BFG) wollte vor einem Jahr an Karfreitag einen "Freigeister-Tanz" veranstalten. Gegen das Verbot, das damals das Kreisverwaltungsreferat (KVR) München ausgesprochen hatte, hatte der BFG geklagt. Jetzt hat das Gericht der Stadt recht gegeben, dass es sich bei dem damals geplanten Event um eine Vergnügungveranstaltung gehandelt hätte.
Das Gerichtsurteil hat auch den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU) auf den Plan gerufen. Es eine Frage des Respekts vor den religiösen Empfindungen der Mitbürger, ob man diesen Geboten folge oder meine, sich durch Provokationen – wie die Party am Karfreitag, die der BFG veranstalten wollte – profilieren zu können, so Herrmann. Er machte noch einmal deutlich, dass er die nachgeordneten Behörden aufgefordert habe, darauf zu achten, dass der ernste Charakter der stillen Tage gewahrt wird. "Das gilt insbesondere für den Karfreitag, wo das Gesetz musikalische Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb verbietet und keinerlei Befreiung zulässt." betont der Innenminister. Hermann verweist darauf, dass der Schutz der stillen Tage jeweils um 0 Uhr beginne und nicht erst mit der Sperrstunde.
Im Klartext heißt das, dass in der Nacht vom Gründonnerstag auf Karfreitag ab Mitternacht und am Freitag bis Mitternacht keine Musik und kein Tanz in Diskotheken und Clubs erlaubt ist. In München reagieren die Partylocations unterschiedlich auf das Tanzverbot. Der M-Park wirbt auf seiner Homepage, als gäbe es keine Einschränkungen, für den Gründonnerstag und Karfreitag im Pflaumenbaum mit "Party pur - Von Ballermann bis Aprés Ski". In der New York-Tabledance-Bar in der Kultfabrik ist für den Freitag wie jede Woche ab 22 Uhr die Koyote Strip Party angekündigt.
Einen dezenten Hinweis, dass am Karfreitag bis 24 Uhr keine Musik gespielt wird, gibt es auf der Website der Nachgalerie zu finden. "Bis 0 Uhr Klatsch und Tratsch - Danach Remmi Demmi", heißt es da. Das Alabahma in den Optimolwerken hat am Freitag geschlossen. "Karfreitag - Tanzverbot" ist auf der Homepage zu lesen. So auch der Pure Club in der Leopoldstraße, der ebenfalls am Karfreitag nicht aufsperrt.
Der BFG wird wie im letzten Jahr im Keller des Oberanger-Theaters ab 19 Uhr einen Filmabend mit Schoko-Buffet veranstalten. Zu sehen ist "Chocolat", wo eine attraktive Frau in einem bigotten katholisches französisches Dorf zur Fastenzeit einen Schoko-Laden eröffnet und Zug um Zug das Dorf umkrempelt. Auch "Wer früher stirbt ist länger tot" von Marcus H.Rosenmüller ist zu sehen, wo der kleine Sebastian gar inständig versucht, sich von seinen Sünden reinzuwaschen, damit er nach seinem Ableben nicht im Fegefeuer büßen muß.
Siehe auch unseren Bericht zum Thema aus dem Jahr 2007: München muss am Karfreitag auf Heiden-Spaß mit lustvollem Karfreitagstanz verzichten
Weitere Meldungen zu den Themen Tanzverbot und München in den News im Stadtmagazin München 24.
Stichwortverzeichnis: München Stadtkreis Justiz Gericht und Gerichtsentscheide stille Tage Karfreitag Tanzverbot und Musikverbot
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