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Stadionverbot für FC Bayern Schickeria-Fan vom BGH bestätigt
Ein Stadionverbot bei einem Verdacht auf eine Gewaltbereitschaft gegen ein Mitglied der FC Bayern Fanorganisation Schickeria hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt. Der BHG hat seine Entscheidung mit dem Hausrecht der Fußballvereine begründet. Der Fan war nach einem Spiel im Jahr 2006 vom MSV Duisburg gegen den FC Bayern mit einem zweijährigen Stadionverbot belegt worden. Mitglieder aus der Schickeria-Fangruppe randalierten nach dem Spiel. Das Ermittlungsverfahren gegen den Fan war wegen Geringfügigkeit eingestellt worden.
Er zog daraufhin vor Gericht, um zu erreichen, dass das Stadionverbot aufgehoben wird. Der Fan gab an, bei der Randale direkt nicht dabei gewesen zu sein. Nun landete der Fall vor dem BGH. Dieser hat am Dienstag die Auffassung des MSV Duisburg bestätigt, dass die Stadionsperre rechtmäßig war. Es bestehe ein sachlicher Grund für das Hausverbot in den Stadien, da sich der Fan weiterhin dem zu Gewalttätigkeiten neigenden Umfeld angehört.
Der DFB-Sicherheitsbeauftragte Helmut Spahn begrüßte die Entscheidung des Bundesgerichtshofs am Freitag in Karlsruhe. "Wir sehen in diesem Grundsatz-Urteil eine Bestätigung unserer Linie, durch den Erlass von Stadionverboten gegen Gewalttäter oder Randalierer friedliche Fans vor gewaltbereiten Zuschauern zu schützen. Stadionverbote stellen für den DFB und seine Vereine eine wichtige Präventiv-Maßnahme dar, um die Sicherheit in den Stadien zu gewährleisten", so der DFB-Funktionär.
Der DFB werde sich im Kampf gegen die Gewalt weiterhin konsequent engagieren, um durch konstruktive und kontinuierliche Zusammenarbeit mit der Politik, der Polizei, Partnern wie der Bundesbahn, den Vereinen, Fanprojekten und natürlich auch der DFL ein klares Zeichen zu setzen. Zum umfangreichen und detaillierten Maßnahmen-Paket des deutschen Fußballs gehöre dabei unter anderem die Finanzierung der präventiven Fanprojekt-Arbeit, so Spahn.
Auch der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) zeigte sich nach dem BHG-Urteil in seiner Auffassung bestätigt: "Die Entscheidung der Karlsruher Richter ist für die Sicherheitsbehörden, den DFB und die Vereine ganz wichtig. Chaoten müssen wissen, dass Randale in und um die Stadien keinesfalls geduldet wird und dass die Sicherheitsbehörden weiterhin hart durchgreifen werden. Ein Stadionverbot ist dabei eines der wirksamsten präventiven Instrumente eines mit dem DFB und den Vereinen eng abgestimmten Sicherheitskonzepts gegen Gewalt in Fußballstadien." Nach dem Urteil könnten die Sicherheitsbehörden und die Vereine bei Randale nun auch weiter hart durchgreifen, so Herrmann.
Quelle Stadtmagazin München 24
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