25. April 2024
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Leeres Versprechen eines Schleusers – Im Zug von München nach Kanada

Auf die leeren Versprechungen eines Schleusers, die ihn 5.000 Euro kosteten, ist ein Afrikaner hereingefallen. Der Schleuster gaukelte ihm vor, dass er in Europa mit dem Zug nach Kanada fahren könnte. Auf dem Flughafen in München flog er auf, weil der Beamten der Bundespolizei falsche Dokumente vorlegte.

Flughafen München - Polizei
Flughafen München – Polizei

Der Westafrikaner fiel Bundespolizisten am 20. Dezember 2017 bei seiner Ankunft aus Madrid auf. Bei der Kontrolle sollten die Beamten mit geschultem Auge schnell feststellen, dass der Mann ihnen einen verfälschten nigerianischen Reisepass und eine italienische Aufenthaltskarte eines anderen vorlegte. Also nahmen die Grenzpolizisten den Ertappten mit zur Wache.

Bei der dortigen Vernehmung erzählte der laut eigenen Aussagen 35-Jährige, dass er unterwegs nach Kanada sei. Dort könne er Schutz haben. Er sei aus seinem Heimatland nach Libyen geflohen, weil ihm eine Sekte aufgrund seines christlichen Glaubens ans Leder wolle. Im Nordosten Afrikas angekommen, habe er einen Landsmann getroffen, der ihm gegen eine Zahlung von 5.000 Euro seine Hilfe angeboten habe. Der Unbekannte habe versprochen, ihn nach Kanada zu bringen. Also habe seine Familie ein Grundstück verkauft und ihm so die Dienste des Schleusers gesichert. Dieser habe ihm dann in Marokko die gefälschten Reisedokumente und ein Flugticket nach Madrid übergeben. Schon beim Verlassen des Flugzeugs habe er schnell festgestellt, dass er nicht in Kanada ist. Der ihn am Flughafen Madrid in Empfang nehmende Schleuser habe ihm versichert, dass die Reise ja noch nicht zu Ende sei. Er müsse noch nach Deutschland fliegen, von dort aus könne er dann mit dem Zug in das nordamerikanische Zielland fahren.

Am Münchner Flughafen musste der Westafrikaner nicht nur feststellen, dass kein Zug von München nach Kanada fährt, sondern sich auch wegen des Verdachts der Urkundenfälschung, des Ausweismissbrauchs, der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts verantworten.

Nachdem der Nigerianer jetzt bei den Bundespolizisten um Schutz gebeten hat, übergaben die Beamten ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zuständigkeitshalber an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dort wird über seinen Asylantrag entschieden.

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