Ein Blumenladen in Unterhaching im Landkreis München hat trotz des Gewerbeverbotes wegen der Coronakrise wiederholt Blumen verkauft, zuletzt im Hinterhof. Da hagelt es Anzeigen wegen des Verstoßes gegen die Corona-Verordnungen: Die erste bereits am 28. März, die zweite am 9. April 2020. Der Bußgeldkatalog in Bayern sieht für das widerrechtliche Öffnen von Einzelhandelsläden ein Ordnungsgeld von 5.000 Euro vor. Als …
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