Der bayerische Ministerrat hat beschlossen, dass Volksfeste und Weihnachtsmärkte wieder erlaubt sind. Allerdings gibt es einen Vorbehalt: Wenn sich die Infektionslage erheblich verschlechtert, will man neu entscheiden. Außerdem dürfen Clubs und Diskotheken ab dem 1.Oktober wieder öffnen. Hier gilt die 3G plus-Regelung. Das heißt, ein Schnelltest reicht nicht aus, es muss ein PCR-Test sein. Außerdem wird ab Montag die Maskenpflicht …
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