Der bayerische Ministerrat hat beschlossen, dass Volksfeste und Weihnachtsmärkte wieder erlaubt sind. Allerdings gibt es einen Vorbehalt: Wenn sich die Infektionslage erheblich verschlechtert, will man neu entscheiden. Außerdem dürfen Clubs und Diskotheken ab dem 1.Oktober wieder öffnen. Hier gilt die 3G plus-Regelung. Das heißt, ein Schnelltest reicht nicht aus, es muss ein PCR-Test sein. Außerdem wird ab Montag die Maskenpflicht in Schulen aufgehoben.

Das bayerische Kabinett hat am 30. September 2021 weitere Lockerungen bei den Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen:
Weihnachts- und Christkindlmärkte unter freiem Himmel werden wieder möglich sein. Allerdings stellt die Staatsregierung dies unter dem Vorbehalt, dass bei besonders negativen Entwicklungen noch einmal überdacht werden muss, welche Beschränkungen es geben wird. In diesem Fall werden Regelungen, soweit nötig, rechtzeitig erlassen. Auch Volksfeste sind wieder zulässig. Sie können im Rahmen von inzidenzunabhängigem 3G und der sonstigen allgemein geltenden Regelungen der Gastronomie wieder stattfinden.
Wie vom Ministerrat bereits am 31. August beschlossen, werden ab dem 1. Oktober Clubs und Diskotheken wieder geöffnet. Dabei gilt das 3G-Modell mit der Maßgabe, dass ein negativer Testnachweis nur durch einen PCR-Test erbracht werden kann (3G plus). Dies gilt auch für die Beschäftigten mit Kundenkontakt, die sich mindestens zweimal wöchentlich PCR-testen lassen müssen. Laute Musik, Tanz ohne Abstand sowie die Abgabe von Getränken am Tresen ist wie branchenüblich zulässig. Die Maskenpflicht entfällt. Für konsequente Kontrollen ist zu sorgen. Verstöße werden bußgeldbewehrt. Unter gleichen Bedingungen können ab dem 1. Oktober auch Bordellbetriebe wieder öffnen.
Zur Entlastung des Unterrichtsbetriebs und mit Blick auf die regelmäßigen Testungen entfällt ab Montag, 4. Oktober 2021, die Maskenpflicht im Unterricht, sonstigen Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung, und zwar auch dann, wenn am Platz der Mindestabstand zum Sitznachbarn nicht eingehalten wird.
Die 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenveror