Bei einer hohen 7-Tages-Inzidenz von 200 waren bisher touristische Tagesausflüge in mehr als 15 Kilometern Entfernung vom Wohnort verboten. Diese Regel zum Corona-Infektionsschutz hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) am 26. Januar 2021 gekippt. Dagegen hat das Gericht die Einreisesperre für Tagestouristen in Hotspot-Gebiete gebilligt. Der BayVGH sieht in der Festlegung eines 15-Kilometer-Umkreises um den Wohnort das Problem, dass diese Beschränkung …
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