19. März 2024
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Haftbefehl wegen Schwarzfahrens – Bei Ankunft im Privatjet am Flughafen München aus Verkehr gezogen

Eine Schwarzfahrerin ist am 14. Januar 2019 mit dem Privatjet auf dem Flughafen München angekommen. Bei der Passkontrolle entdeckten die Bundespolizisten einen Haftbefehl gegen die 25-jährige Frau. Sie war vor drei Jahren vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe wegen Schwarzfahrens mit der S-Bahn München verurteilt worden und hatte sie nicht bezahlt. Die schuldig gebliebenen 550 Euro entrichtete die Dame noch vor Ort und konnte den Flughafen dann wieder freien Fußes verlassen.

Flughafen München - Polizei
Flughafen München – Polizei

Vor gut drei Jahren war die 25-jährige Frau offenbar dabei erwischt worden, als sie die Fahrscheinpflicht in der Münchner S-Bahn ignoriert hatte. Die später vom Münchner Amtsgericht verhängte Geldstrafe hatte sie jedoch nicht bezahlt. „Man kann jedoch vermuten, dass dies nicht an fehlenden finanziellen Mitteln gelegen hatte, war die 25-Jährige doch einem Privatjet entstiegen, als Bundespolizisten sie gestern kontrollierten und den Haftbefehl entdeckten.“, so der Sprecher der Bundespolizei am Flughafen München, Christian Köglmeier. Die Beamten zogen die Frau erst einmal aus dem Verkehr und kassierten die von der Münchner Justiz geforderten knapp 550 Euro.

Ob die 25-Jährige von einem Urlaubstrip zurückkam oder anderweitig unterwegs war, wollte sie den Beamten nicht verraten. Auf jeden Fall war die Münchnerin im Privatflugzeug aus der Türkei im Erdinger Moos angekommen. Kaum hatte die junge Frau den Jet verlassen, war der Terminal für Reisende mit dem Privatjet auf dem Airport erst einmal Endstation. Die Beamten hatten bei der Passkontrolle eine Fahndungsnotiz mit einem Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I entdeckt.

Die Münchnerin war 2015 beim Schwarzfahren erwischt worden. Sie hatte in der Folge das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro nicht bezahlt und die Deutsche Bahn hatte eine Anzeige erstattet. Vom Amtsgericht in der bayerischen Landeshauptstadt war sie daher wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Auf 548,50 Euro summierte sich der schuldig gebliebene Betrag, den sie problemlos noch vor Ort entrichten konnte.

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