20. April 2024
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Ist Altenpfleger ein Serienmörder? Mögliches Opfer exhumiert – Aktenzeichen XY sucht Zeugen

Nach dem Mord in Ottobrunn werden inzwischen fünf weitere Todesfälle sowie fünf mögliche Mordversuche untersucht, die auf das Konto des 36-jährigen Altenpflegers Grzegorz Stanislaw Wolsztajn gehen könnte. Am Rosenmontag hatte er in Ottobrunn mit einer Insulinspritze ermordet und ausgeraubt. Bei der bundesweiten Fahndung haben sich zahlreiche Zeugen gemeldet, die angeben konnten, wo der Tatverdächtige Senioren gepflegt hatte. Am Mittwoch, 28. März 2018, wird der Fall in Aktenzeichen XY aufgegriffen.

Mordverdächtiger Altenpfleger Grzegorz Stanislaw Wolsztajn - Fahndungsfoto der Polizei München
Mordverdächtiger Altenpfleger Grzegorz Stanislaw Wolsztajn – Fahndungsfoto der Polizei München

(Update 27.3.2018) Nach der Öffentlichkeitsfahndung der Polizei konnten inzwischen 57 Orte identifiziert werden, wo der des Mordes in Ottobrunn beschuldigte Altenpfleger ebenfalls gearbeitet hat. Jetzt werden weitere fünf Todesfälle untersucht. Allein 23 Beschäftigungsverhältnisse wurden erst aufgrund der Fahndung bekannt. Hier wird bisher einmal wegen Verdacht des Mordes ermittelt, dreimal sind Todesfälle noch abzuklären und siebenmal gibt es Diebstahlsvorwürfe.

So wurde auch bekannt, dass ein 84-jähriger Mann aus dem Landkreis Kitzingen während der dreitägigen Betreuung durch den Tatverdächtigen im Januar 2018 verstorben war, ohne dass die örtlich zuständige Polizei hiervon Kenntnis erlangte. Die Leiche wurde zwischenzeitlich exhumiert und im Institut für Rechtsmedizin München obduziert. Bei der Obduktion konnte keine natürliche Todesursache, sondern Auffälligkeiten festgestellt werden, die einen dringenden Tatverdacht begründen. Derzeit werden noch weitere rechtsmedizinische Untersuchungen durchgeführt.

Durch die Ermittlungen wurde noch ein weiterer Fall eines 91-jährigen Rentners bekannt, bei dem es Anfang Juli 2017 in Esslingen während der zweitägigen Betreuung durch den Tatverdächtigen zu einem Notfalleinsatz mit anschließendem Krankenhausaufenthalt gekommen ist.

Nach aktuellem Ermittlungsstand wird somit gegen den Tatverdächtigen in zwei Fällen wegen des Verdachts des Mordes ermittelt. Bei vier weiteren Fällen verstarben Personen im engen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Betreuung durch den Tatverdächtigen. In einem Fall erfolgte ebenfalls eine Exhumierung, die Ergebnisse derrechtsmedizinischen Untersuchungen stehen jedoch noch aus. In fünf weiteren Fällen wird gegen den Tatverdächtigen wegen Verdacht des versuchten Mordes ermittelt.

Der Beschuldigte steht zudem in Verdacht, an weiteren 15 Örtlichkeiten, an welchen er eingesetzt war, diverse Gegenstände, unter anderem Geld, Schmuck und Eheringe entwendet zu haben.

Am Mittwoch, 28.März 2018, wird der Fall im Rahmen der Sendung Aktenzeichen XY (ZDF) aufgegriffen und die Bevölkerung um weitere Hinweise gebeten.

(6.3.2018) Am Rosenmontag, 12. Februar 2018, hat in den frühen Morgenstunden ein 36-jähriger Pole, der als ungelernte Pflegehilfskraft tätig war, den Pflegenotruf bei einem 87-jährigen Rentner in Ottobrunn im Landkreis München betätigt. Er hatte die von ihm betreuten Mann leblos in dessen Bett aufgefunden. Der Notarzt konnte nur noch den Tod des Rentners feststellen. Der zur Leichenschau hinzugezogene Arzt stellte bei der Untersuchung der Leiche jedoch Auffälligkeiten fest und bescheinigte eine nicht aufgeklärte Todesart. Bei der Leichensachbearbeitung durch die Beamten der Polizeiinspektion 28 und des Kriminaldauerdienstes wurde die ungelernte Pflegehilfskraft überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass gegen diesen bereits mehrfach polizeilich ermittelt wird, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil eines von ihm betreuten Rentners in Weilheim.

Aus diesem Grund wurde die Mordkommission verständigt. Bereits während der Obduktion des Leichnams im Institut für Rechtsmedizin wurde der 36-Jährige vernommen und dessen persönliche Habe durchsucht. Dabei wurden in dessen Geldbörse zwei EC-Karten des Verstorbenen und die dazugehörenden PIN-Mitteilungen sowie Bargeld in Höhe von 1.210 Euro gefunden. In seinem Gepäck war ein sogenannter Insulin-Pen und mehrere Ampullen mit Insulin. Im Rahmen der Vernehmung räumte der nun Beschuldigte ein, das Bargeld und die EC-Karten nach dem Ableben des Rentners aus einer Geldkassette entwendet zu haben.

Währenddessen wurden im Institut für Rechtsmedizin an der Leiche mehrere fragliche Einstichstellen, wie von Injektionen, sowie ein extrem niedriger Blutzuckerwert festgestellt. Der 36-Jährige stritt zunächst ab, mit dem Ableben des Rentners etwas zu tun zu haben. Er wurde vorläufig festgenommen und in die Haftanstalt eingeliefert. Bei der Fortsetzung der Beschuldigtenvernehmung am Faschingsdienstag, 13. Feburar2018, räumte er schließlich ein, dem Rentner Insulin verabreicht zu haben. Weitergehende Angaben hierzu wollte er nicht mehr machen.

Die Staatsanwaltschaft München I beantragte daraufhin beim zuständigen Ermittlungsrichter einen Haftbefehl wegen des Tatvorwurfes des Mordes und des Raubes mit Todesfolge. Der Ermittlungsrichter ordnete die Untersuchungshaft an und der 36-Jährige befindet sich seitdem in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim in München.

Aus der Beschuldigtenvernehmung ist bekannt, dass er ab dem Jahre 2008 im Ausland, unter anderem in England und Deutschland, als ungelernte Pflegekraft gearbeitet habe. Seit 2012 habe er durchgehend immer wieder in Deutschland gearbeitet und dort eine Vielzahl von Personen betreut. Genauere Angaben zu den jeweiligen Arbeitsstellen sowie die Namen der zu betreuenden Personen verweigerte er.

Bislang konnten in Deutschland 20 Personen ermittelt werden, welche durch den 36-Jährigen betreut wurden. Es konnte festgestellt werden, dass neben dem getöteten 87-Jährigen im Landkreis München weitere vier Betreuungspersonen mit teilweise lebensbedrohlichem Zustand ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten. Bei allen wurde ein nicht erklärbarer, teils extrem niedriger Blutzuckerwert, festgestellt. Durch medizinische Notfallmaßnahmen konnten alle vier überleben, eine dieser Personen verstarb jedoch etwa zwei Monate später. Inwieweit hier ein kausaler Zusammenhang vorliegt, wird durch rechtsmedizinische Gutachter geklärt werden müssen. Teilweise erfolgte die Verständigung des Rettungsdienstes durch den 36-Jährigen, teilweise durch hinzukommende Angehörige. In diesen vier Fällen wurde nach jetzigem Erkenntnisstand von dem 36-Jährigen nichts entwendet. Bei allen vier Personen reiste er unmittelbar nach deren Einlieferung ins Krankenhaus ab.

Bei einer weiteren Person wurde festgestellt, dass diese wenige Tage nach Ankunft des 36-Jährigen verstarb. Die genauen Umstände des Todes bedürfen jedoch noch weiterer Ermittlungen. Bei drei weiteren durch den 36-Jährigen betreuten Personen besteht der konkrete Verdacht, dass diese von ihm bestohlen worden sind.

Bei den restlichen elf bislang ermittelten Personen ergab sich bisher kein Verdacht hinsichtlich eines auffallend veränderten Gesundheitszustandes oder auf Diebstahlshandlungen während der Anwesenheit des 36-Jährigen. Allerdings war dieser, entgegen des ursprünglich vereinbarten Zeitraumes in der Regel jeweils nur für kurze Zeit vor Ort. In der überwiegenden Anzahl der Fälle wurde der Vertrag vorzeitig beendet. Gründe hierfür waren zum einen das festgestellte offensichtlich mangelnde Engagement des 36-Jährigen oder dessen unangemessenes, teils aggressives Verhalten gegenüber den zu Betreuenden, zum anderen die Einlieferung der zu betreuenden Personen ins Krankenhaus. Nach bisherigem Kenntnisstand war der 36-Jährige meist nur ein oder zweimal für die jeweiligen entsendenden ausländischen überwiegend polnischen und slowakischen Firmen beschäftigt. Seine Vermittlung an die Angehörigen der zu betreuenden Personen erfolgte in vielen Fällen über in Deutschland ansässige Agenturen.

Zur Erstellung eines Bewegungsbildes sowie zur Ermittlung der Anstellungshistorie, Identifizierung weiterer überlebender als auch verstorbener Opfer wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I ein Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung erlassen. Auf diesem Weg erhoffen sich Polizei und Staatsanwaltschaft, dass auch Zeugen und Angehörige ermittelt werden, die Angaben darüber machen können, bei welchen zu betreuenden Personen der 36-Jährige – auch Jahre zurückliegend – tätig war.

Die Staatsanwaltschaft München I übernimmt bundesweit die Ermittlungen für alle dem 36-Jährigen zuzurechnenden Straftaten. Zur weiteren Sachbearbeitung ist bei der Mordkommission die Ermittlungsgruppe “EG Pen“ eingerichtet worden. Es stehen weitere, umfangreiche Ermittlungen an.

Öffentlichkeitsfahndung:
Der 36-Jährige heißt mit vollständigem Namen:  Grzegorz Stanislaw Wolsztajn 

Zeugenaufruf der Polizei:
Wer kann Angaben zu Grzegorz Stanislaw Wolsztajn machen? Wer kennt Aufenthaltsorte von ihm beziehungsweise kann Personen nennen, die von ihm betreut wurden? Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 11, 80333 München, Ettstraße 2, Tel. 089/2910-0 oder auch mit jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

 

Orte, in denen der Altenpfleger in Deutschland tätig war

Aktualisierte Karte von Orten, in denen der mordverdächtige Altenpfleger in Deutschland tätig war
Aktualisierte Karte von Orten, in denen der mordverdächtige Altenpfleger in Deutschland tätig war

 

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