Eine tote Frau und drei schwer verletzte Personen hat ein schlimmer Verkehrsunfall am 27. April 2015 gegen 15.30 Uhr in der Maximiliansstraße in München vor der Oper gefordert. Im März 2016 ist der Unglücksfahrer zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt worden. Der Epileptiker, der am Morgen des Unfalltages bereits einen Krampfanfall hatte, hätte an diesem Tag auf Anweisung seines Arztes nicht Auto fahren dürfen. Am Nachmittag raste er infolge eines neuen Anfalles mit 70 km/h aus der Opern-Tiefgarage in die Fußgängergruppe an der Trambahn-Haltestelle vor der ehemaligen Residenzpost.
Wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs ist am 3. März 2016 ein 25-jähriger Rosenheimer zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten verurteilt worden. Als Bewährungsauflage muss er 400 Sozialstunden leisten. Den Führerschein musste er bereits nach dem Unfall abgeben. Insgesamt darf er drei Jahre kein Kraftfahrzeug führen. Bei der Gerichtsverhandlung kam heraus, dass der Epileptiker bereits am Morgen einen Anfall hatte und der Arzt ihm verboten hatte, an diesem Tag mit dem Auto zu fahren.
Der Epileptiker hatte im April 2015 vor der Oper nach der Ausfahrt aus der Tiefgarage bei einem Krampfanfall die Kontrolle über sein Auto verloren. Er beschleunigte mit seinem Audi A4 auf 70 km/h, kollidierte mit einem BMW. Danach wurde der Audi eine Gruppe von Passanten an der Straßenbahn-Haltestelle geschleudert. Eine Frau aus dem Landkreis Starnberg wurde dabei überrollt. Sie ist später im Krankenhaus gestorben. Ein 65-jähriger Fußgänger wurde schwer verletzt; ebenso der Unglücksfahrer. Die beiden Insassen des BMW wurden leicht verletzt.
Siehe auch unsere Meldung im Archiv: München: Audi schleudert an Oper in Fußgängergruppe – Eine Tote