13. Dezember 2024
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Coronavirus: Schließung von Schulen und Kitas bis Ende der Osterferien in Bayern

Die bayerische Staatsregierung hat eine Allgemeinverfügung beschlossen, dass alle Schulen und Kitas bis Ende der Osterferien am 19.4. geschlossen werden. Beim Besuchsrecht in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen wird es massive Einschränkungen geben. Operationen in Krankenhäusern, die nicht unbedingt notwendig sind, sollen verschoben werden. Versammlungen über 100 Teilnehmer sollen nach Möglichkeit nicht stattfinden. Die Kommunalwahl in Bayern am kommenden Sonntag wird stattfinden.

Ministerpräsident Markus Söder zur Coronakrise
Ministerpräsident Markus Söder zur Schulschließung in Bayern wegen der Coronakrise

(Update 13.3.2020) Ab Montag werden alle Schulen, Kindergärten und Kitas in Bayern bis zum Ende der Osterferien am 19. April 2020 geschlossen, hat Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Freitag bei einer Pressekonferenz der Staatskanzlei verkündet.  Außerdem wird es massive Einschränkungen im Besuchsrecht in Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäuser geben.

Die Staatsregierung empfiehlt ferner, dass Versammlungen oder Veranstaltungen von über 100 Personen nicht stattfinden. Pressemeldungen, nach denen die Gastronomie in München schließt, stimmen nach den Aussagen von Söder nicht. Der Ministerpräsident verkündete ebenfalls, dass die Kommunalwahl in Bayern stattfinden wird. Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl von Oberbürgermeistern oder Bürgermeistern werden von Amtswegen automatisch versendet. Operationen in Krankenhäusern, die verschoben werden können, sollen auch verschoben werden, um dort Kapazitäten für Coronapatienten frei zu bekommen.

Söder machte noch einmal deutlich: „Die nächsten fünf Wochen werden entscheidend sein, um eine Verlangsamung der Ausbreitung des Virus zu erreichen. Es wird nicht ganz einfach werden. Aber wir müssen an die Betroffen denken, für die die Coronakrise große Auswirkungen hat.“

(Update 12.3.2020) Am Rande der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin hat Ministerpräsident Markus Söder allgemeine Schulschließungen in Bayern in Aussicht gestellt. Außerdem wird über eine Schließung von Kitas nachgedacht, wobei hier eine Notdienst-Versorgung geregelt sein müsse. Außerdem regt er zum Schutz der älteren Bevölkerung Besuchseinschränkungen für Alten- und Pflegeheime an. Die Vorschläge werden heute noch im Gespräch im Bundeskanzleramt abgestimmt. Bayern will dann schon am Freitag Entscheidungen in dieser Richtung treffen.

In Bayern gibt es zum Stand 12.3.20 seit einer Woche 500 neue registierte COVID19-Erkrankungen. Ein 80-jähriger Mann aus Würzburg ist das erste Todesopfer in Bayern.

(Erstmeldung 7. März 2020) Das Bayerische Gesundheitsministerium, das Kultusministerium und das Familienministerium haben am 7. März 2020 eine Coronavirus Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol erlassen. Demzufolge dürfen Schüler und Kindergartenkinder zum Beispiel nach ihrer Rückkehr aus Südtirol für 14 Tage nicht in die Schule bzw. Einrichtung. Südtirol war am Donnerstagabend vom Robert Koch-Institut als Coronavirus-Risikogebiet eingestuft worden.

Risikogebiete sind laut RKI-Definition „Gebiete, in denen eine fortgesetzte Übertragung von Mensch zu Mensch vermutet werden kann“. In Italien gehören dazu außerdem die Region Emilia-Romagna, die Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.

In der Allgemeinverfügung, die am Samstag in Kraft getreten ist, heißt es unter anderem:

– Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten. Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete sind unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar. Schülerinnen und Schüler sowie Kinder bis zur Einschulung haben sich in einem Risikogebiet aufgehalten, wenn sie dort kumulativ mindestens 15-minütigen Kontakt zu einer anderen Person als den Mitreisenden im Abstand von weniger als 75 cm hatten.

– Erhält der Träger beziehungsweise das beauftragte Personal einer Schule, Kindertageseinrichtung oder Heilpädagogischen Tagesstätte oder eine Tagespflegeperson Kenntnis davon, dass die Voraussetzung nach Ziffer 1 vorliegt, dürfen die betreffenden Schülerinnen und Schüler sowie die Kinder nicht betreut werden.

Zur Begründung steht in der Allgemeinverfügung unter anderem: „Kinder und Jugendliche sind besonders schutzbedürftig. Dabei ist die Übertragungsgefahr bei Kindern besonders hoch, weil kindliches Spiel in den frühkindlichen Einrichtungen regelmäßig einen spontanen engen körperlichen Kontakt der Kinder untereinander mit sich bringt.

Das Einhalten disziplinierter Hygieneetiketten ist zudem abhängig vom Alter und der Möglichkeit zur Übernahme von (Eigen-)Verantwortung und bedarf daher bei Kindern noch einer entwicklungsangemessenen Unterstützung durch Erwachsene. Diese Unterstützung kann in den Einrichtungen mit einer Vielzahl an betreuten Kindern seitens der Aufsichtspersonen nicht immer ununterbrochen sichergestellt werden. Vielmehr sehen die Räume in den Einrichtungen in aller Regel Rückzugsmöglichkeiten vor. Daher kann schon räumlich eine lückenlose Überwachung nicht immer gewährleistet werden. Damit steigt die Gefahr, dass sich Infektionen innerhalb der Einrichtung verbreiten und diese nach Hause in die Familien getragen werden.“

Ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums betonte: „Deshalb ist nach Abwägung aller Umstände eine allgemeingültige Anordnung erforderlich, um die Verbreitung der Infektion im Bereich der Schulen und der Kinderbetreuung zu unterbinden. Diese Anordnung betrifft die Kindertagespflege auch dann, wenn nur ein Kind betreut wird. Denn auch dann ist eine Übertragung auf weitere Kinder nicht ausgeschlossen. Die Anordnung ist nicht befristet. Bei entsprechender erneuter Risikoeinschätzung wird die Allgemeinverfügung aufgehoben.“

In der Allgemeinverfügung wird erläutert: „Es ist ausdrücklich keine Aufgabe der Träger bzw. des eingesetzten Personals bzw. der Tagespflegeperson, gezielt durch Nachfragen zu erforschen, ob Kinder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Nur dann, wenn eine positive Kenntnis darüber besteht, dürfen diese Schülerinnen und Schüler sowie Kinder nicht mehr betreut werden.“

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