19. April 2024
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Dachau: 50-Jähriger ersticht Ehefrau mit Messer – Haftbefehl wegen Mord

Mord in Dachau: Ein 50-jähriger Mann hat am 18.1.2016 seine Ehefrau mit einem Messer erstochen. Der Tatverdächtige hat sich widerstandslos festnehmen lassen. Er hat ein Geständnis abgelegt und der Ermittlungsrichter hat Haftbefehl erlassen.

Polizei Blaulicht
Polizei Blaulicht

(Update 19.1.2016) Am Montag wurde in Dachau eine 53-jährige Frau von ihrem Ehemann erstochen. Der Ermittlungsrichter hat am 19.1.2016 Haftbefehl wegen des Verdachts auf Mord erlassen. Der 50-jährige Ehemann verständigte per Notruf selbst die Polizei und ließ sich widerstandslos festnehmen. Er legte noch am Montag im Rahmen der polizeilichen Beschuldigtenvernehmung ein Geständnis ab. Das Motiv für die Tat dürfte im familiären Bereich liegen. Das Opfer wurde am 18.1.2016 im Institut der Rechtsmedizin in München obduziert. Das Ergebnis deckt sich mit dem von der Polizei angenommenen Tatgeschehen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II wurde der mutmaßliche Täter am Dienstag dem zuständigen Haftrichter vorgeführt. Der Ermittlungsrichter erließ Haftbefehl wegen des Verdachts des Mordes. Der 50-Jährige wurde in eine bayerische Haftanstalt eingeliefert.

(18.1.2016) Am Montagvormittag wurde ein Frau tot in der gemeinsamen Wohnung in Dachau aufgefunden. Der Ehemann wurde unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Nach den bisherigen Ermittlungen hat der 50-jährige Ehemann in der gemeinsamen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus  kurz nach 11 Uhr mit einer Stichwaffe auf seine 43-jährige Gattin eingestochen. Die Frau erlitt dabei tödliche Verletzungen. Der herbeigerufene Notarzt konnte die Frau nicht mehr retten. Der 50-Jährige ließ sich von der Polizei widerstandlos festnehmen. Die beiden Kinder des Ehepaares waren zur Tatzeit nicht zu Hause und werden jetzt psychologisch betreut. Das Motiv für die Tat ist noch unklar. Die Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck hat die Ermittlungen wegen Mord aufgenommen. Der dringend tatverdächtige Ehemann wird morgen auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt. Eine Obduktion der Toten wurde angeordnet.

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