16. April 2024
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Fakenews in Facebook zu Vergewaltigung durch Asylbewerber – Verfasserin von Polizei identifiziert und angezeigt

Vor etwa einer Woche wurde das Polizeipräsidium auf eine Meldung aufmerksam gemacht, die auf Facebook kursierte und in der von einer brutalen Vergewaltigung, begangen an einer 17-Jährigen durch einen Asylbewerber, die Rede war. Sofortige Überprüfungen der Polizei ergaben, dass der Fall frei erfunden ist. Gegen die 55-jährige Verfasserin der Meldung aus Niederbayern ermitteln die Strafverfolgungsbehörden jetzt wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat und der Volksverhetzung.

Tweet Falschmeldung Vergewaltigung Facebook Quelle Grafik Polizeipräsidium Oberbayern
Tweet Falschmeldung Vergewaltigung Facebook
Quelle Grafik Polizeipräsidium Oberbayern

Eine außergewöhnlich große mediale Aufmerksamkeit zog das Polizeipräsidium Oberbayern Süd auf sich, als es am 3. Januar 2017 auf seiner Facebook-Seite einen Fall dementierte, der frei erfunden ist: Auf Facebook kursierte eine Meldung, wonach eine 17-Jährige in Mühldorf auf äußerst brutale Art und Weise vergewaltigt worden wäre und deshalb notoperiert werden musste. Bei dem Täter handele es sich um einen Asylbewerber, die Behörden würden den Fall verschleiern. Die umgehend eingeleiteten Überprüfungen der Polizei ergaben schnell, dass dieser Fall niemals passiert ist. Noch am selben Tag wurden Ermittlungen zur Identifizierung der Person eingeleitet, welche diesen Hoax verfasste. Inzwischen steht fest, dass eine 55 Jahre alte Frau aus dem niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn dafür verantwortlich ist. Staatsanwaltschaft und Polizei ermitteln gegen sie wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat und wegen des Verdachts der Volksverhetzung.

Robert Kopp, der Präsident des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, sagte zu dem Thema: „Die große Zustimmung in medialen Veröffentlichungen als auch der Community in Sozialen Medien ist für mich eine eindeutige Bestätigung für unser offensives und geradliniges Vorgehen im südlichen Oberbayern gegen Falschmeldungen oder „Hetzbotschaften“ im Netz. Wenn Menschen im Internet surfen, dann prägen auch soziale Netzwerke deren Meinungsbildung nicht unerheblich. Wir alle bilden aber unser Weltbild nicht nur anhand der Sozialen Medien, sondern auch aus anderweitigen Informationen und Lebenserfahrung. In Zeiten ohne digitale Medien war die Frage des Absenders für eine vertrauenswürdige Einstufung elementar und unentbehrlich für die Meinungsbildung. Eine kritische individuelle Bewertung erscheint zunehmend an Bedeutung zu verlieren. Das Synonym Medienkompetenz ist für mich daher wichtiger denn je.“

Wie in der realen Welt sei es auch im „virtuellen Leben“ wichtig, dass die Polizei bei der Aufrechterhaltung der Sicherheit von den Bürgern unterstützt wird, so Kopp weiter. Für die Polizei gelte es, jede Form einer gezielten Desinformation aufzudecken und diese zu bekämpfen. Zivilcourage ohne jegliche Form von Hysterie oder Aktionismus ist daher auch im Internet unabdingbar: Mit einer schnellen Information der Polizei über Falschmeldungen beziehungsweise. „verdächtige“ Gerüchte im Netz – egal gegen wen sich diese auch immer richten – kann diese zur Objektivierung von Sachverhalten und auch zu einer besseren gefühlten Sicherheit beitragen. In Zeiten der spürbaren Verunsicherung ist das nicht zu unterschätzen, insbesondere wenn solche Hoax-Meldungen den angeblichen Täter einer Straftat „in eine ganz bestimmte Richtung rücken“. Natürlich ist es auch polizeiliches Ziel, die Urheber dieser Falschnachrichten aus der Anonymität des Internets zu holen und relevante Straftaten konsequent zu verfolgen, so der Polizeipräsident weiter. „Auch im konkreten Fall ist uns das erfreulicherweise sehr schnell gelungen, sodass in Absprache mit der sachleitenden Staatsanwaltschaft gegen eine Tatverdächtige nun wegen Verdachts der Volksverhetzung und Vortäuschens einer Straftat ermittelt wird. Es zeigt sich aus meiner Sicht immer deutlicher, dass nur eine „cyberfähige Polizei“ zukunftsfähig sein wird. Der Handel illegaler Gegenstände im sogenannten Darknet, die Planung und Absprache von Straftaten unter Nutzung von Kommunikationsdiensten, Identitätsdiebstahl, Cybermobbing und die (Weiter)Verbreitung strafbarer Inhalte im Netz sind nur einige praktische Beispiele dafür, dass hier nicht nur die Polizei sondern auch der Gesetzgeber gefragt ist“, resümiert Kopp.

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