Der Gestank aus dem Paket aus Nigeria war bestialisch. Als die Zöllner des Zollamts Garching-Hochbrück die Sendung öffneten, entdeckten Sie drei Schlangenköpfe.

Quelle Foto Zoll Garching
Drei Kilogramm verwesende Schlangenköpfe stellten die Zöllner des Zollamts Garching – Hochbrück in einer Postsendung aus Nigeria fest. Bei der Kontrolle eines Paketes, entdeckten Zöllner undefinierbare Gegenstände auf dem Röntgenbildschirm. Daraufhin entschlossen sich die Beamten dazu, das Paket genauer zu überprüfen. „Beim Öffnen schlug den Beamten schon ein extremer Verwesungsgeruch entgegen. Dabei kamen die Schlangenköpfe zum Vorschein, die zum Verzehr gedacht waren“, beschreibt Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München. Da die Schlangenköpfe aus tierseuchenrechtlichen Gründen nicht einfuhrfähig waren, wurden diese sofort vernichtet. Der andere Teil der Sendung beinhaltete diverse „Non-Food-Artikel“, die freigegeben werden konnten.
Den tierseuchenrechtlichen Regelungen unterliegen neben lebenden Tieren, wie zum Beispiel Nutzvieh und Haustiere, auch Erzeugnisse, die von Tieren gewonnen werden. Zu diesen Erzeugnissen zählen unter anderem Rohstoffe und Abfälle von Tieren, Fleisch, aber auch Milch und Milchprodukte.