Das Oberlandesgericht München hat Klarheit wegen Klarnamen bei Facebook geschaffen. Nach gegensätzlichen Urteilen der Landgerichte Traunstein und Ingolstadt wurde jetzt von der nächsten Instanz bestätigt, dass Sperren von Facebook berechtigt sind, wenn ein Nutzer in seinem Profil statt dem richtigen Namen einen Fantasienamen angibt.

Unter dem Deckmantel von Fantasienamen werden bei Facebook Hetze und Hass verbreitet. So auch ein Nutzer aus dem Landkreis Traunstein, der Grafiken mit ausländerfeindlichen und den Nationalsozialismus verherrlichenden Inhalten verbreitete. Facebook sperrte daraufhin den Account. Das war für den Rassisten Anlass genug, um beim Landgericht Traunstein dagegen zu klagen. Dieses gab Facebook recht, das den Nutzer vor die Türe gesetzt hatte.
Ein gegenteiliges Urteil hat das Landgericht Ingolstadt gefällt. Eine Nutzerin hatte ebenfalls gegen die Sperre geklagt und ihr Recht gegeben. Die Klägerin stützte sich dabei auf das Telemediengesetz, welches festlegt, dass die Nutzung von Telemedien anonym oder unter einem Pseudonym möglich ist, soweit dies technisch möglich und zumutbar sei.
Die Fälle landeten schließlich beim Oberlandesgericht München, das am 8. Dezember 2020 ein Urteil gefällt hat. Danach ist die Klarnamenpflicht auf Facebook rechtens. Das Gericht argumentiert, dass das Unternehmen „angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet ein berechtigtes Interesse hat, präventiv auf die Nutzer einzuwirken.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.