Ein Reisender aus der Ukraine hatte in dieser Woche ein Wolfsfell mit präpariertem Kopf im Koffer. Der Zoll hat das Präparat eingezogen und der Mann hat ein Strafverfahren wegen der Einfuhr geschützter Tierarten aufgebrummt bekommen.
Da staunten die Zöllner nicht schlecht, als sie bei einer Kofferkontrolle eines aus der Ukraine kommenden Mannes ein komplettes Wolfsfell mit Schädel entdeckten. „Wölfe sind vom Aussterben bedrohte Tiere und deswegen im Washingtoner Artenschutzübereinkommen sowie in der EU-Artenschutzverordnung gelistet und dürfen nur mit den erforderlichen Dokumenten eingeführt werden.“, so Marie Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts München. Da der Einführer die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen konnte, wurde das Ganzpräparat beschlagnahmt, eingezogen und ein Strafverfahren gegen den 34-jährigen Mann eingeleitet.
Zusatzinformation: Aufgrund der Bedrohung bzw. Gefährdung vieler Pflanzen- und Tierarten wird gegen die Übernutzung und den illegalen – internationalen Handel nachhaltig entgegen gewirkt, indem Zollkontrollen durchgeführt werden. Um den Fortbestand der Lebewesen zu schützen sind bedrohte Arten u.a. im internationalen und gemeinschaftlichen Artenschutzrecht aufgelistet. Hierunter fällt auch der Wolf (lat. Bezeichnung: Canis lupus).