19. März 2024
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Touristische Tagesausflüge in den Landkreis Miesbach sind wieder erlaubt

Reger Ausflugsbetrieb war an den vergangenen Wochenenden ins Spitzinggebiet, zum Tegernsee und den anderen beliebten Ausflugsgebieten im Landkreis Miesbach. Wegen der Inzidenz von über 200 waren nicht nur die Einheimischen auf einen 15-Kilometer-Radius um den Wohnort beschränkt. Der Kreis Miesbach hat auch die Option gezogen, dass Personen von außerhalb des Landkreises diesen aus touristischen Gründen nicht besuchen dürfen. Am 25. Januar 2021 wurde diese Regelung wieder gestrichen, nachdem die Inzidenz entscheidend gesunken ist. 

Ausflugsziel Spitzingsee in Coronazeiten
Beliebtes Ausflugsziel Spitzingsee in Coronazeiten, Quelle Foto Imago/Overstreet

(Update 25.1.2021) Touristische Tagesauflüge an den Tegernsee, Spitzingsee oder andere Ausflugsziele im Landkreis Miesbach sind wieder ab Dienstag erlaubt. Das Ausflugsverbot wurde vom Landratsamt am 25. Januar 2021 wieder aufgehoben. Lag die 7-Tages-Inzidenz am 12.1. noch bei 219, ist sie bis zum 25. Januar auf 69 gesunken. 

(Update 22.1.2021) Der Landkreis Miesbach hatte wegen der hohen Inzidenz von über 200 vor einer Woche davon Gebrauch gemacht, dass touristische Tagesausflüge für Auswärtige verboten sind. Jetzt ist die 7-Tages-Inzidenz seit einer Woche wieder unter 200 gefallen. Eigentlich müsste man davon ausgehen, dass sich damit die Allgemeinverfügung erledigt hat. Dem ist aber nicht so. Zwar dürfen die Einheimischen wieder mehr als 15 Kilometer wegfahren. Wer aber einen Tagesausflug in die Ausflugsgebiete am Tegernsee, Schliersee oder ins Spitzingsee-Gebiet machen will, muss sich weiterhin gedulden. Die Verfügung mit der Einreisebeschränkung gilt vorerst weiter bis zum 31. Januar 2021.  

Warum das so ist, erläutert das Landratsamt Miesbach: 

Der Unterschied zwischen beiden Einschränkungen ist, dass der 15-Kilometer-Radius direkt an die 7-Tages-Inzidenz gekoppelt ist, das Ausflugs-Verbot jedoch nicht. Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt in § 25 vor, dass bei Überschreitung der 200er Marke der 15-Kilometer-Radius in Kraft tritt und zwar so lange, bis der Wert wieder sieben Tage in Folge darunter liegt.

Diese Klarheit fehlt für das Ausflugs-Verbot: Zwar gibt die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Möglichkeit, bei der Überschreitung einer Inzidenz von 200 touristische Ausflüge in den Landkreis zu unterbinden, sie lässt jedoch offen, wie lange das Verbot gilt. Da bei Erlass der Allgemeinverfügung nicht absehbar sein kann, wie lange die 200 überschritten werden, wird diese üblicherweise an die Geltungsdauer der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geknüpft, die momentan bis zum daher 31. Januar 2021 gilt.“ 

Am Montag will sich die Behörde aber dann doch mit dem Thema beschäftigen. Es wird dann über die mögliche vorzeitige Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Untersagung touristischer Ausflüge in den Landkreis Miesbach beraten. Das Ergebnis ist am 25.1.21 am späten Nachmittag zu erwarten. 

Die Beschränkung für touristische Tagesausflüge in das Berchtesgadener Land gilt ebenfalls weiterhin. Dort liegt der Fall aber anders, denn  die Inzidenz ist nicht gefallen und weiterhin über 200. 


(Erstmeldung 13.1.2021) Ob eine Skitour auf den Taubenstein, Eislaufen auf dem Spitzingsee oder Wandern am Tegernsee – darauf müssen Ausflügler aus München oder den anderen bayerischen Regionen erst einmal verzichten. Denn der Landkreis Miesbach hat eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 Coronafällen. Nicht nur die Bewohner des Landkreises sind damit in ihrer Freizeit auf einen Bewegungsradius von 15 Kilometern rund um ihren Wohnort eingeschränkt. Der Hotspot-Landkreis kann auch verfügen, dass touristische Tagesgäste von außerhalb nicht in den Landkreis dürfen. Von dieser Option hat der Landkreis Miesbach am dem 13. Januar 2021 Gebrauch.

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie wurden seit Montag, 11. Januar 2021, von der Bayerischen Staatsregierung verschärft. Es wurde festgelegt, dass Bewohner von Landkreisen und Städten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 touristische Tagesausflüge nur in einem 15-Kilometer-Radius um die politische Grenze der Wohnortgemeinde unternehmen dürfen. Der Landkreis Miesbach liegt aktuell mit einem Wert von 217 über dieser 200er Marke, wodurch diese Regel bereits für die Bewohner des Landkreises gilt. Der eingeschränkte Bewegungsradius gilt solange, bis der Landkreis sieben Tage in Folge unter 200 ist.

Um die Situation zu vermeiden, dass Bewohner anderer Landkreise mit einer niedrigeren Inzidenz touristische Ausflüge in den Landkreis unternehmen dürfen, hat das Landratsamt Miesbach von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auch touristische Tagesausflüge zu unterbinden.

Landrat Olaf von Löwis bat bereits nach den Weihnachtsfeiertagen Ministerpräsident Markus Söder um Unterstützung, weil während der Weihnachtsferien Tausende viele Ausflügler in die touristischen Hotspots wie Tegernsee, Schliersee oder Spitzingsee gekommen waren. Das Landratsamt hat dafür sogar die Wortwahl „geflutet“ verwendet. Landrat von Löwis begründet den Vorstoß angesichts der völlig überfüllten Orte, wo größtenteils weder Maske getragen noch Abstand gehalten wurde.: „Es geht nicht darum, jemanden auszusperren, sondern darum, sich in einer weltweiten Pandemie angemessen und solidarisch zu verhalten.“

Die große Anzahl an Freizeitsportlern habe auch das örtliche Krankenhaus vor große Herausforderungen gestellt, so der Landrat weiter. Als Beispiel führt er an, dass dort an einem Tag innerhalb einer Stunde vier Schlittenfahrer mit gebrochenen Knöcheln eingeliefert wurden. Zusätzlich zur seit Monaten andauernden Belastung durch die Corona-Pandemie sei das einfach zu viel für das Krankenhauspersonal, so von Löwis. „Ich begrüße daher die neue Regel. Jeder von uns muss sein eigenes Handeln reflektieren und überlegen, ob es wirklich notwendig ist, mitten in einer weltweiten Pandemie zu Tausenden Schlittenfahren oder Skitouren zu gehen, ganz egal, wo man wohnt. Die Regeln zur kurzfristigen Unterbindung des Ausflugstourismus sind nun die Notbremse.“ Kontrolliert werden die Regeln von der Polizei.

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