28. März 2024
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Wegen Grippewelle: Schwangere Lehrerinnen in Bayern bis zu den Osterferien freigestellt

Das Bildungsministerium in Bayern stellt zu den Osterferien in einer Woche alle schwangeren Lehrkräfte, Verwaltungsangestellte und Schülerinnen frei. Damit soll zum Schutz der ungeborenen Kinder das Ansteckungsrisiko minimiert werden.

Pforte Kultusministerium München Quelle Foto Staatsministerium Bildung und Wissenschaft
Pforte Kultusministerium München
Quelle Foto Staatsministerium Bildung und Wissenschaft

Das Bayerische Bildungs- und Wissenschaftsministerium stellt als präventive Maßnahme ab dem 15. März 2018 bis zu den Osterferien schwangere Lehrkräfte von der Unterrichtstätigkeit frei. Das Ministerium nimmt damit in dieser Sondersituation seine Verantwortung für die Lehrerinnen mit ungeborenen Kindern wahr – es ist das Anliegen, das Ansteckungsrisiko zu senken. Das Ministerium bezieht sich bei seiner Entscheidung auf arbeitsmedizinische Empfehlungen für die Schulen in Bayern und auf den Verlauf der Influenzafälle. Entsprechendes gilt für schwangere Verwaltungsangestellte. Auch schwangere Schülerinnen sollen bis zum Beginn der Osterfeien den Unterricht nicht mehr besuchen.

Die Schulen sowie das Bildungs- und Wissenschaftsministerium wollen den Unterricht trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen bestmöglich sicherstellen. Dazu greifen sie – je nach Situation und Schulart – auf vorgesehene Instrumente und schulhausinterne Maßnahmen zurück. Das Bildungs- und Wissenschaftsministerium hat auch zusätzliche Maßnahmen getroffen, so dass zum Beispiel die Lehrkräfte, die den Kontakt zwischen den Grundschulen und weiterführenden Schulen sicherstellen und dafür weniger Unterrichtsverpflichtung haben, für diesen Zeitraum voll im Unterricht an ihrer Stammschule eingesetzt werden können. Auch Förderlehrkräfte werden für diesen Zeitraum verstärkt für den Unterricht in der Klasse herangezogen. Klassenausflüge werden bis zu den Osterferien ausgesetzt. Zeitlich befristet kann Mehrarbeit angeordnet werden, die auch entsprechend vergütet wird.

An den Schulen, wo die Vertretung nicht gewährleistet werden kann, wird die Betreuung der Schülerinnen und Schüler sichergestellt. Das Ministerium bittet um Verständnis für die getroffene Maßnahme, aber der Schutz der schwangeren Lehrerinnen und ihrer Kinder genießt absolute Priorität.

 

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