26. April 2024
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Bayern führt die Corona-Ampel ein: Verschärfte Maskenpflicht ab Inzidenz von 35

Der Freistaat Bayern führt eine Corona-Ampel ein. Ab einer Inzidenz von 35 wird die Maskenpflicht verschärft. Die Städte und Landkreise müssen außerdem Sperrstunden in der Gastronomie, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und Konsumverbot auf öffentlichen Plätzen ab 23 Uhr anordnen. Bei einer Inzidenz von 50 wird das Alkoholverbot auf 22 Uhr vorverlegt. Außerdem dürfen sich zu privaten Feiern nur mehr fünf Personen und zwei Haushalte treffen. 

Corona Ampel Bayern
Corona Ampel Bayern, Quelle Bayerische Staatsregierung

Elf Städte und Landkreise in Bayern weisen momentan einen Inzidenzwert von größer als 50 auf. Davon liegen sechs in Oberbayern, darunter die Landeshauptstadt München. In allen diesen Kommunen gilt jetzt, was in einigen betroffenen Städten und Kreisen bereits umgesetzt wurde: Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt. Es gilt eine Sperrstunde um  22 Uhr in der Gastronomie. Ebenfalls ab 22 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr ein Alkoholverbot.

Bei einer Inzidenz ab 35 bis 50 springt die Ampel auf Gelb. Dann wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter
und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (z.B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereich
von Hochhäusern), in den Schulen (außer Grundschulen) und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.

Kommt der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens binnen 10 Tagen zum Stillstand, sind weitere gezielte Beschränkungen anzuordnen, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren. 

Es wird außerdem eine Sperrstunde um 23 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 23 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft
werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot. Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen begrenzt.

Bei grüner Ampel mit einer Inzidenz unter 35 gelten folgende Kontaktbeschränkungen: Treffen von maximal 10 Personen oder zwei Haushalte im öffentlichen Raum, Veranstaltungen maximal 100 drinnen oder 200 draußen. Hier gibt es aber auch individuelle Regelungen für Kultur, Sport, Gottesdienste und Versammlungen. Auf besondere Anordnung muss wie bisher dann eine Maske dort getragen werden, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann (Öffentlicher Nahverkehr, Schulen ab der 5. Klasse, Krankenhäuser und Gastronomie). 

Die geltende 7. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird unter Berücksichtigung der oben geschilderten Änderungen vorerst bis zum Ablauf des 25. Oktober 2020 verlängert. Die Staatsregierung hat aber schon in Aussicht gestellt, dass sie voraussichtlich bis Mitte November verlängert werden. 

Bundesweit höchste Zahl der Neuinfektionen an einem Tag seit Beginn der Pandemie 

Am 15. Oktober 2020 ist bundesweit der höchste Wert von Neuinfektionen registriert worden. 6.638 Fälle hat das Robert-Koch-Institut gemeldet. am 2. April war der letzte Höchststand mit 6.554. Damals hat Bayern mit 1.991 registrierten Fällen knapp ein Drittel dazu beigetragen. Es waren damals vor allem Rückkehrer aus den Skigebieten und Teilnehmer an Starkbierfesten und Faschingsveranstaltungen, die Ausbreitung des Coronavirus voran getrieben haben. Mit den gesetzten Maßnahmen konnten Mitte Juni dann die die täglichen Neuinfektionen auf unter 50 gedrückt werden. Beim Höchststand heute beträgt der Anteil von Bayern 868 Fälle, also 13 Prozent. Die Hotspots sind jetzt hauptsächlich in den Städten wie München oder Rosenheim sowie in ober- und niederbayerischen Landkreisen zu finden. 

Mit der neuen Ampelregelung will die Staatsregierung den Trend nach oben, der seit August zu beobachten ist, entgegen wirken. „Eine Überforderung unseres Gesundheitssystems darf gerade im Vorfeld des Winters und der jahreszeitlichen typischen sonstigen Erkrankungen nicht riskiert werden.“, erklärt dazu Ministerpräsident Markus Söder. Ein allgemeiner Lockdown wie im Frühjahr 2020 müsse daher vermieden werden. Insbesondere Schulen und Kindertageseinrichtungen müssten weiter geöffnet bleiben, bekräftigt Söder weiter. Das sei nur möglich unter zwei Voraussetzungen: Präzise gesteuerte Maßnahmen einerseits und ihre erneut disziplinierte Befolgung durch die gesamte Bevölkerung andererseits. „Bayern ist im Frühjahr in einem gemeinsamen Kraftakt gut durch die erste Welle gekommen. Das muss erneut bewiesen werden.“ appelliert der Ministerpräsident an die Mitbürgerinnen und Mitbürger. 

 

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