Erste Maßnahmen zur Lockerung der Beschränkungen wegen der Coronakrise hat das Kabinett in Bayern am 16. April 2020 beschlossen. Ministerpräsident Markus Söder betont, dass man durch das vorsichtige Vorgehen die bisherigen Erfolge bei der Eindämmung der Pandemie nicht zunichte machen wolle. Hier der Fahrplan der ersten Schritte in der Exit-Strategie zu einer Normalisierung des Lebens.
Bayern beginnt später mit den Maßnahmen zur Lockerung der Beschränkungen für die Bevölkerung als die anderen Bundesländer. Ministerpräsident Markus Söder begründet dies: „Es besteht kein Grund zur Entwarnung. Die Entwicklung eines Impfstoffs oder eines einsatzfähigen Medikamentes ist nach wie vor nicht verlässlich absehbar. Bayern weist durch die Nähe zu Österreich und Italien nach wie vor vergleichsweise hohe Infektionszahlen auf. Eine sehr schnelle und weitreichende Aufhebung der beschlossenen Maßnahmen könnte daher innerhalb kurzer Zeit auch in Bayern erneut eine exponentielle Ausbreitung des Virus zur Folge haben. Die bisherigen Erfolge bei der Eindämmung der Pandemie würden zunichte gemacht. Einen solchen Rückschlag darf es keinesfalls geben.“ Der eingeschlagene Weg werde daher fortgesetzt und mit Umsicht an die sich verändernden Rahmenbedingungen angepasst, so der Regierungschef.
Ausgangsbeschränkung
Die Ausgangsbeschränkung wird bis einschließlich 3. Mai 2020 verlängert. Sie wird ab 20. April 2020 insoweit gelockert, als künftig Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstands zulässig ist, sondern zusätzlich mit einer haushaltsfremden Person.
Einzelhandel
Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten jetzt folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 Meter Abstand, ein Kunde pro 20 Quadratmeter, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber beziehungsweise die Kunden erfolgen muss.
Auf dieser Grundlage werden die Beschränkungen im Bereich der Geschäfte stufenweise erleichtert:
- Ab 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen.
- Ab 27. April 2020 dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.
- Ab 27. April 2020 dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen. Das bedeutet eine maximal zulässige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.
- Es ist beabsichtigt, dass Friseure ab 4. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Die endgültige Entscheidung darüber wird unter Beachtung des Infektionsgeschehens rechtzeitig vorher erfolgen.
Alle Läden können bis 3. Mai von Montag bis Samstag von 6 bis 22 Uhr und am Sonntag von 12 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sein.
Gastronomie / Hotellerie / Tourismus
Für den Bereich Gastronomie und Hotellerie bestehen die bisherigen Regelungen fort (nur Mitnahme von Essen in der Gastronomie, nur unaufschiebbare berufliche Übernachtungen in Hotels).
Veranstaltungen und Versammlungen
Für Veranstaltungen und Versammlungen bestehen die bisherigen Regelungen fort. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sollen zunächst weiter nicht stattfinden. Auf Bundesebene wird zeitnah mit den großen Religionsgemeinschaften das Gespräch aufgenommen, um einen möglichst einvernehmlichen Weg zu vereinbaren.
Schulen / Kinderbetreuung
Es wird folgende schrittweise Wiederaufnahme des Unterrichts angestrebt:
- Ab dem 27. April 2020 erfolgt die Wiederaufnahme des Unterrichts zur Prüfungsvorbereitung für Abschluss- und Meisterklassen.
- Für alle übrigen Jahrgangsstufen werden die Angebote des „Lernens zuhause“ weitergeführt und mit Blick auf die pädagogischen und organisatorischen Erfahrungen weiterentwickelt.
- Ab dem 11. Mai 2020 können weitere Jahrgangsstufen einbezogen werden. Über die Einzelheiten wird rechtzeitig vorher unter Einbeziehung der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens und der Beschlüsse der Kultusministerkonferenz entschieden. Es wird angestrebt, dass ab diesem Zeitpunkt vor allem die Anschlussklassen, deren Schulabschluss im nächsten Jahr ansteht, wieder den Unterricht an den Schulen aufnehmen können.
- Die bisherige Notbetreuung an Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Tagesstätten wird beibehalten und ab 27. April 2020 ausgeweitet. Zukünftig kann die Notbetreuung für Kinder in Anspruch genommen werden, wenn ein Elternteil in systemrelevanten Branchen arbeitet.
- Im Vorfeld einer Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs an bayerischen Schulen muss zunächst schulartübergreifend insbesondere geklärt werden unter welchen Rahmenbedingungen Unterricht im Klassenzimmer abgehalten werden kann (Hygiene, Abstandsregelung, Klassengröße) und wie auf dem Schulweg ein bestmöglicher Infektionsschutz sichergestellt werden kann. Das Kultusministerium wird hierzu zusammen mit dem Gesundheits- und dem Verkehrsministerium ein Konzept erstellen. Entsprechende Rahmenbedingungen sind Grundvoraussetzung für alle Erleichterungsschritte.
Hochschule / Universitäten
Der Vorlesungsbetrieb an den bayerischen Universitäten und Hochschulen soll zwar am 20. April starten, allerdings findet das
Sommersemester vorerst digital statt, die Abnahme von Prüfungen ist im Präsenzbetrieb möglich.
Staatliche Bibliotheken und Bibliotheken an Universitäten und Hochschulen können ab dem 27. April 2020 unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden.
Krankenhäuser, Pflegeheime, Altenheime
Bei den Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bleiben die derzeit gültigen Regelungen bezüglich Öffnung und Zugang bestehen. Sterbende können durch die engsten Familienangehörigen begleitet werden.
Öffentlicher Personennahverkehr
Den Bürgerinnen und Bürgern wird die Nutzung von Alltagsmasken im ÖPNV dringend empfohlen.
Sämtliche Regelungen sind vorerst bis 3. Mai 2020 befristet.