28. April 2024
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Gastronomie und Veranstalter in Bayern haben jetzt freie Entscheidung für 2G oder 3Gplus

Seit dem 6. Oktober 2021 haben Gastro-Betriebe und Veranstalter die freie Wahl, ob sie nur Geimpfte und Genesene (2G) oder Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete (3G plus) zulassen wollen. Maskenpflicht und und Mindestabstände sind in beiden Fällen aufgehoben. Auch Personenobergrenzen bei Sport- und Kulturveranstaltungen entfallen. 

Bayerische Staatskanzlei München
Bayerische Staatskanzlei München

Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, dass ab dem 6. Oktober 2021  erhebliche Erleichterungen für Betriebe und Veranstalter eingeführt werden, die freiwillig lediglich Geimpfte und Genesene (Freiwilliges 2G) sowie auch Getestete mit einem PCR-Test zulassen (Freiwilliges 3G plus). Dafür gelten folgende Regelungen:

  • 2G / 3G plus sind rein freiwillig und eigene Entscheidung jedes Veranstalters oder Betreibers. Es gibt keinen staatlichen Zwang.
  • Freiwilliges 2G / 3G plus sind in allen Bereichen möglich, in denen bisher 3G gilt. Also zum Beispiel: Sportstätten, Theater, Opern, Kinos, Museen, Tagungen, Kongress, Bibliotheken, Musikschulen u. v. m.
  • Wo 2G / 3G plus gilt, sind die Maskenpflicht und das Gebot des Mindestabstands aufgehoben. Etwaige Personenobergrenzen entfallen. Die Alkoholverbote bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen werden aufgehoben.
  • Voraussetzung ist ein strenges Zutrittsregime (Zugangshindernisse, Kontrollen mit Identitätsfeststellung etc.).
  • Missbrauch ist nicht nur bußgeldbewehrt, sondern gefährdet auch die allgemeine gewerberechtliche Zuverlässigkeit dessen, der nicht kontrolliert.
  • Kinder und alle Schüler (weil in der Schule regelmäßig getestet) haben unabhängig von ihrem persönlichen Impfstatus auch zu freiwilligem 3G plus Zutritt.

In der Gastronomie werden Tanz und Musik unter den für Diskotheken geltenden Bedingungen von „3Gplus“ zugelassen. Getestete können daher nur mit PCR-Test teilnehmen. Für Schankwirtschaften entfallen die Regelungen, wonach die Bedienung am Tisch erfolgen musste und Abgabe und Verzehr von Getränken an der Theke oder am Tresen nicht zulässig war.

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) begrüßt die neue Regelung. „Die Änderungen sorgen für viele zusätzliche Freiheiten für Gäste wie Unternehmer, sie schaffen ein deutliches Mehr an Normalität“, erklärt Präsidentin Angela Inselkammer. „Voraussetzung hierfür ist aber ein streng kontrollierter Zugang, denn nur hierdurch kann das hohe Sicherheitsniveau gewahrt bleiben. Hier gilt mein Appell an alle, die Regeln ernst zu nehmen und bei etwaigen Wartezeiten am Einlass Geduld zu beweisen. Dafür wird die Lebensfreude nach der Kontrolle umso höher ausfallen.“ An die Betriebe gewandt, sagt Inselkammer: „Die Einführung von 2G beziehungsweise 3Gplus ist eine rein freiwillige Entscheidung des Unternehmers im Rahmen seines Hausrechtes, hierzu besteht weder ein staatlicher Zwang noch gibt es hierauf ein Anspruchsrecht seitens der Gäste.

 

 

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