Eine heftige Diskussion ist in den letzten Tagen in den Sozialen Medien zur Auslegung der Ausgangsbeschränkungen wegen der Coronakrise durch die Polizei entbrannt. Viele konnten nicht verstehen, warum es verboten ist, bei genügend Sicherheitsabstand ein Sonnenbad zu genießen oder auf einer Parkbank ein Buch zu lesen. Nun hat der bayerische Innenminister Joachim Hermann (CSU) eingelenkt und klar gestellt, dass es erlaubt ist.
Nach heftiger Kritik zu den Auslegungen der Verordnung zu den Corona-Ausgangsbeschränkungen durch die Polizei setzt der bayerische Innenminister Joachim Hermann jetzt auf Augenmaß und Fingerspitzengefühl. Viele Menschen konnten nicht nachvollziehen, warum die Beamten bei Kontrollen auch Personen verscheuchten oder gar anzeigten, die alleine auf einer Wiese ein Sonnenbad genossen sowie auf einer Parkbank alleine oder zusammen mit ihrem Partner aus der Hausgemeinschaft ein Buch gelesen haben. Auf eine Userfrage vom 6. April auf Twitter hatte die Münchner Polizei gestern noch geantwortet: „Nein, ein Buch auf einer Bank lesen ist nicht erlaubt.“
Hermann stellt ’nochmals‘ richtig
„Die Freiheit der Menschen ist ein überragendes Gut, niemand soll in Bayern das Gefühl haben, er würde unnötig gegängelt.“, rudert Hermann nun zurück. Es spricht daher überhaupt nichts dagegen, wenn sich jemand im Rahmen seines Spaziergangs allein, mit der Familie oder sonstigen Angehörigen seines Hausstandes zwischendurch auf eine Parkbank in die Sonne setzt“, so der Innenminister. Im Pressetext steht zu diesem Statement „… stellte Hermann nochmal richtig“. Woraus durch das Wort ’nochmals‘ durchaus abzuleiten ist, dass dies wohl auch schon vorher so gehandhabt werden sollte und er damit den Schwarzen Peter den Beamten unterschiebt, die demnach wohl übereifrig gehandelt haben.
Buch lesen beim Sonnenbaden spielt für Infektionsrisiko keine Rolle
Es spiele für das Infektionsrisiko auch keinerlei Rolle, ob jemand dabei ein Buch oder eine Zeitung lese oder etwa ein Eis esse“, macht Herrmann deutlich. Dasselbe gelte für ein Sonnenbad im Park oder auf einer Wiese. „Entscheidend ist am Ende des Tages, Gruppenbildungen zu vermeiden und mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen zu wahren“, erklärt nun der oberste Chef der Bayerischen Polizei. Bleibt zu hoffen, dass diese Klarstellung auch rechtzeitig vor den sonnigen Osterfeiertagen bei den Polizeibeamten ankommt.
Denn die Polizei werde die zur Eindämmung der Corona-Pandemie angeordneten Ausgangsbeschränkungen auch rund um Ostern konsequent kontrollieren, kündigt der Innenminister an. Sogenannte Coronapartys, Grillfeiern im Park oder sonstige Gruppenbildungen außerhalb des eigenen Hausstands sind nach Herrmanns Worten weiterhin nicht erlaubt.
Den allermeisten Menschen sei nach dem gesunden Menschenverstand völlig klar, welche Situationen unbedingt zu meiden sind. „Nach wie vor halten sich die Allermeisten vorbildlich an die bestehenden Beschränkungen“, lobt er das Verhalten der Bevölkerung im Freistaat. Wer sich dagegen bewusst über die Regeln hinwegsetze und damit sich und andere gefährde, müsse weiterhin mit saftigen Geldbußen rechnen, bekräftigt Herrmann.
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