27. April 2024
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Lockerungen in Bayern trotz mehr Coronainfektionen: Kneipen und Bars dürfen wieder öffnen

Die Bayerische Staatsregierung hat am Dienstag beschlossen, dass ab dem 19. September 2020 Schankwirtschaften wieder geöffnet werden dürfen.  Der Wettkampfbetrieb darf wieder in allen Sportarten ab diesem Datum ebenfalls durchgeführt werden. Bei den Sportveranstaltungen sind bis zu 400 Zuschauer erlaubt. Außerdem ist ab dem 9. September bei öffentlichen Versammlungen im Freien ab 200 Teilnehmern eine Maskenpflicht vorgeschrieben. 

Die Barkeeper dürfen wieder mixen, wie hier im Patolli in München. Die Gäste dürfen nur am Tisch bedient werden.
Die Barkeeper dürfen wieder mixen, wie hier im Patolli in München. Die Gäste dürfen nur am Tisch bedient werden.

Weitere Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen trotz steigender Infektionszahlen hat die Bayerische Staatsregierung am 8. September 2020 beschlossen. Aber auch eine Verschärfung bei der Maskenpflicht. Hier die Beschlüsse im Einzelnen:

Maskenpflicht bei öffentlichen Veranstaltungen

Bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel, wie Kundgebungen und Demonstrationen, gilt ab einer Teilnehmerzahl von 200 Personen ab dem 9. September 2020 eine Maskenpflicht.

Schankwirtschaften dürfen wieder öffnen – Tanzverbot bleibt bestehen

Kneipen und Bars dürfen ab dem 19. September 2020 wieder öffnen. Bei diesen Schankwirtschaften gelten die gleichen Regeln wie bei Speisewirtschaften einschließlich dem dort geltenden Tanzverbot. Das heißt: Clubs und Diskos bleiben weiterhin geschlossen.  Es gilt, dass in geschlossenen Räumen die Bedienung am Tisch erfolgen muss, dort nur Hintergrundmusik zulässig ist und sich jede Person einzeln registrieren muss. 

Wird in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis laut Robert-Koch-Institut (RKI) der 7-Tages-Inzidenz-Frühwarnwert von 50 überschritten, kann in Speise- und Schankwirtschaften ab 23 Uhr ein Alkoholverbot durch die örtlichen Behörden verhängt werden.

Zuschauer wieder bei allen Sportveranstaltungen – ausgenommen Fußball-Profiligen

Bei Sportveranstaltungen gelten ab dem 19. September 2020 die gleichen Höchstgrenzen wie sie bereits im Kulturbereich festgeschrieben sind: Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen beträgt die Anzahl der möglichen Besucher in geschlossenen Räumen höchstens 200 und unter freiem Himmel höchstens 400.

Reise-Testzentren werden geschlossen – Verlagerung der Tests in die Landkreise und Städte 

Die Staatsregierung geht davon aus, dass mit dem Ende der Sommerferien die Zahl der Reiserückkehrer zurückgehen wird. Gleichzeitig gelte es, mit Blick auf die kommende kältere Jahreszeit die Testkapazitäten auf die damit verbundenen neuen Herausforderungen umzusteuern. Die Bayerische Teststrategie wird daher weiterentwickelt. Bis zum 30. September 2020 werden die Teststationen an den nächstgelegenen Rastanlagen der Autobahngrenzübergänge Kiefersfelden, Walserberg und Pocking, an den Hauptbahnhöfen in München und Nürnberg sowie am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) München eingestellt. Die dabei freiwerdenden Testkapazitäten sollen weiter gesichert und bedarfsorientiert, insbesondere für die Testzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten, nutzbar gemacht werden. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, mit den derzeitigen Betreibern der Teststationen jeweils Vertragsanpassungen über die weitere Bereitstellung und Umsteuerung von Testkapazitäten abzuschließen.

Die Teststationen an den Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen bleiben mit Blick auf die besondere Situation des Flugverkehrs bestehen.

 

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