19. März 2024
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Ab heute Maskenpflicht beim Einkaufen – Läden bis 800 Quadratmeter öffnen in Bayern wieder

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml hat dazu aufgerufen, die ab Montag geltende Maskenpflicht im Freistaat konsequent zu befolgen. Sie gilt ab dem 27. April für Personen ab sechs Jahren beim Einkaufen sowie bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen.

Bunte Community-Masken gibt es beispielsweise bei Maski im Online-Shop www.mask-i.com
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Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss ab Montag auch das Personal von Geschäften tragen, die wie zum Beispiel Supermärkte bereits vorher geöffnet haben durften. Ab dem Montag dürfen zudem alle Einzelhandelsgeschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von maximal 800 qm öffnen, unabhängig von den verkauften Sortimenten. Die Maskenpflicht gilt ab Montag, 27. April 2020, nicht nur im Einzelhandel, sondern auch in öffentlichen Verkehrsmitteln ab dem Alter von sechs Jahren. Wer ohne Mund- und Nasenschutz erwischt wird, dem droht ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro. Ladeninhaber müssen sogar mit 5.000 Euro rechnen, wenn das Personal im Geschäft keine Maske trägt.

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml erklärt dazu: „Medizinische Schutzmasken sind weiterhin nur für Ärzte oder Pflegekräfte gedacht. Die Bayerische Staatsregierung arbeitet intensiv daran, noch mehr zertifizierte Schutzausrüstung zu besorgen. Außerdem treiben wir die Schaffung von zusätzlichen Produktionskapazitäten in Bayern in Kooperation mit den bayerischen Unternehmen weiter voran.“ Bislang wurden  rund 25 Millionen Masken in Bayern ausgeliefert.

Für die Erfüllung der Maskenpflicht reicht eine Alltagsmaske, sogenannte Communitiy-Masken, die auch selbst hergestellt werden können. Der Stoff sollte möglichst dicht sein und aus 100 Prozent Baumwolle bestehen. Ferner ist darauf zu achten, dass die Mund-Nasen-Bedeckung groß genug ist, um Mund, Nase und Wangen vollständig zu bedecken und dass sie an den Rändern möglichst eng anliegt. Wenn ein Schal diese Bedingungen erfüllt, kann dieser auch verwendet werden. Andere Materialien wie zum Beispiel Staubsaugbeutel oder Karton sind nicht geeignet.

Alltags-Masken kann man, abhängig von der körperlichen Aktivität, maximal drei bis vier Stunden tragen. Bei Durchfeuchtung sollten sie allerdings sofort gewechselt werden. Vor einer erneuten Benutzung muss die Alltags-Maske bei 60-90°C mit ausreichend Waschmittel gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Zusätzlich trägt das anschließende Bügeln der Maske bei mindestens 165°C (höchste Stufe) zur Desinfektion bei.

Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Daher sollten die Hände vorher gründlich mit Seife gewaschen werden. Die Alltags-Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.

Die Alltags-Maske darf während des Tragens nicht zurecht gezupft werden und auch nicht um den Hals getragen werden. Beim Ablegen der Maske ist darauf zu achten, dass die Außenseite der Maske nicht berührt wird, da diese Erreger enthalten kann. Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife). Die Masken sollten nach dem Abnehmen trocken an der Luft aufbewahrt  und zwischengelagert werden, so dass Kontaminationen der Innenseite der Alltags-Maske, aber auch Verschleppungen auf andere Oberflächen vermieden werden.

Die Ministerin weist zusätzlich darauf hin: „Es sollte aber zusätzlich darauf geachtet werden, möglichst einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Außerdem gelten weiter die üblichen Hygiene-Regeln.“

Lesen Sie auch: Ab heute Maskenpflicht in S-Bahnen, U-Bahn, Trambahnen und Bussen

 

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