19. März 2024
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Flughafen München: Die russische Unternehmerin und der imaginäre Impfarzt

Einen gefälschten Impfpass hat eine russische Unternehmerin der Bundespolizei bei der Einreise am Flughafen München vorgelegt. Den Arzt in Ulm, der angeblich die beiden Biontech-Impfungen im Impfbuch unterschrieben hat, existierte nach Rückfrage in der Praxis gar nicht. Die Wahl-Münchnerin musste die Heimfahrt nach Haidhausen mit einer Anzeige wegen Urkundenfälschung im Gepäck antreten.

Grenzkontrolle am Flughafen München
Grenzkontrolle am Flughafen München, Quelle Foto Bundespolizei

Die russische Unternehmerin mit Wohnsitz in München-Haidhausen kam am 13. Januar 2022 aus Sankt Petersburg am Münchner Flughafen an. Bei der Einreisekontrolle legte sie den Bundespolizisten Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung und den Impfpass vor. Grenzpolizeilich und aufenthaltsrechtlich gab es nichts zu beanstanden. Aber die eingeklebten Sticker im Impfpass weckten bei den Grenzpolizisten größeres Interesse, denn sie waren offensichtlich gefälscht. 

Seit Beginn der Corona-Pandemie kontrollierten Bundespolizisten am Münchner Flughafen ankommende Flüge zum einen grenzpolizeilich, zum zweiten hinsichtlich der Vorgaben des Gesundheitsschutzes, so auch am Donnerstagmittag den Flug aus Sankt Petersburg. Als die Grenzpolizisten einer 50-jährige Russin die Fragen nach den Nachweisen stellten, zögerte diese auch nicht lange und zeigte den Beamten ihr Impfbuch. Darin waren zwei Biontech-Sticker mit entsprechenden Stempeln und Unterschriften einer Arztpraxis in Ulm, datiert auf April und Juni letzten Jahres. Als die Bundespolizisten die Sticker mit der Datenbank abglichen, blieb das Ergebnis aus.

Auch folgende Recherchen mit einem Anruf bei der vermeintlichen Impfpraxis liefen ins Leere. Die Praxismitarbeiterin erklärte den Beamten, dass man erstens an den betreffenden Tagen gar nicht geimpft habe. Zweitens würde der angebliche Arzt, der die Impfung laut Impfpass durchgeführt haben soll, gar nicht existieren. Drittens sei auch die angebliche Patientin in der Praxis nicht bekannt. Mit diesen Aussagen konfrontiert, hüllte sich die Impfbetrügerin fortan in Schweigen.

Die Bundesbeamten zeigten die Unternehmerin wegen des Verdachts der Urkundenfälschung an, bevor sie die Wache wieder verlassen und ihre Heimfahrt antreten durfte. Ihren gefälschten Impfpass allerdings musste sie als Beweismittel bei der Bundespolizei zurücklassen.

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