19. März 2024
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Flughafen München: Reumütig aus Dubai mit zwei Haftbefehlen im Gepäck zurück

Seit fünf Jahren sucht die Exekutive nach einem 23-jährigen Allgäuer, der sich wegen mehrerer Delikte aus dem Staub gemacht hatte. Am 26. September ging er der Bundespolizei am Flughafen München ins Netz. Er sagte, er sei zurückgekommen, um sich zu stellen.

Flughafen München - Polizei
Flughafen München – Polizei

Ein besonderes Früchtchen nahmen die Beamten der Bundespolizei 26. September 2016 fest. Gegen den Deutschen lagen insgesamt 17 Fahndungsmaßnahmen vor: Zwei Haftbefehle und 15 Aufenthaltsermittlungen. Der junge Mann zeigte Reue und wollte sich den deutschen Behörden stellen. Am Mittwoch wird er dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht München vorgeführt, der über die Haft entscheidet.

Mit Recht und Gesetz schien ein 23-jähriger Deutscher in der Vergangenheit auf Kriegsfuß zu stehen. Als der junge Mann am Dienstagabend  aus Dubai in München ankam, beendeten Bundespolizisten seine Reise. Der polizeiliche Fahndungscomputer gab insgesamt 17 Fahndungsnotierungen zu dem Herrn aus. Der erste Haftbefehl des Amtsgerichts Memmingen aus dem Jahr 2012 lautete auf Fahren ohne Fahrerlaubnis und Computerbetrug. Der damals 19-jährige fuhr zweimal mit einem Auto, ohne den erforderlichen Führerschein zu haben. Ein paar Tage danach buchte er sich über einen Geldautomaten knapp 3.800 Euro von einem Geschäftskonto auf sein eigenes Konto, ohne dafür berechtigt zu sein. Zu diesem Zeitpunkt hatte der junge Mann bereits Bewährung auf eine zweijährige Jugendstrafe aus dem Jahr 2010 wegen Betruges und Urkundenfälschung. Die Bewährung wurde durch den zweiten Haftbefehl – ebenfalls vom Amtsgericht Memmingen – im Mai 2015 aufgehoben. Da der Verurteilte nicht aufzufinden war, erließ das Amtsgericht Memmingen auf dieser Grundlage sogar einen Europäischen Haftbefehl. Seit 2011 suchten die Staatsanwaltschaften Memmingen, Ellwangen und Hamburg mit insgesamt 15 Aufenthaltsermittlungen nach dem Mann.

In seiner ersten Befragung gab sich der Rückkehrer reumütig. Er habe von den Haftbefehlen gewusst, sei nach Hause gekommen, um sich jetzt den deutschen Behörden stellen. Ob der reuige Sünder ohne Umwege ins Gefängnis geht, entscheidet heute der zuständige Haftrichter am Amtsgericht München.

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