Der Zoll am Flughafen München hat bei einer stichprobenartigen Kontrolle im Koffer eines Münchners einen stinkenden Affenschädel gefunden.
(5.2.2016) Ein knapp 650 Gramm schwerer und 23 cm langer Affenschädel wurde in der vergangenen Woche im Koffer eines aus Thailand kommenden Mannes entdeckt. Der Zoll schaltete daraufhin das Veterinäramt ein, welches den Schädel für nicht einfuhrfähig erklärte, da dieser nicht fachgerecht präpariert war. Dass dieses Exemplar den Anforderungen nicht genügte, war nur zu deutlich an den noch vorhandenen Fetteinlagerungen und dem damit einhergehenden Gestank erkennbar. Das bedeutet einen klaren Verstoß gegen das Tierseuchengesetz. „Hinzu kommt, dass der Affenschädel dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegt und der Reisende demnach ein artenschutzrechtliches Dokument bei sich hätte führen müssen, welches er dem Zoll hätte vorlegen müssen. Da die Einfuhr nicht legal war, wurde der Schädel von den Zöllnern zu beschlagnahmt, “, so die Pressesprecherin des Hauptzollamts München, Marie Müller. Der Schädel wurde wegen des nicht eingehaltenen Tierseuchengesetztes vernichtet.